Hier steht nicht der Ertrag der Immobilie sondern der Wert der "Sache" im Vordergrund. Es findet hauptsächlich bei Ein- und Zweifamilienhäusern Anwendung.
Stichpunkte zur Berechnung:: angepasster Bodenrichtwert, Fläche, Normalherstellungswert der Gebäude und Außenanlagen, Wertminerung wegen Alter, Schäden, Mängel oder sonstiger wertbeeinflussender Umstände.